Best PracticeDie Aufnahme von Kindern in die Praxis
| Viele Praxisinhaber haben den Wunsch, ihr berufliches Lebenswerk in gute Hände zu übergeben. Tritt ein Kind in die Fußstapfen des praxisbetreibenden Elternteils, kann diesem ein vergleichsweise unkomplizierter Einstieg in die Selbstständigkeit ermöglicht werden. Den Beteiligten stehen aus steuerlicher Sicht Gestaltungsmöglichkeiten offen, die so unter fremden Dritten nicht denkbar sind. In dieser Konstellation kann sich die Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft (kurz: BAG), also die Aufnahme des Praxisnachfolgers (Tochter/Sohn) in die bestehende Einzelpraxis – zumindest für einen Übergangszeitraum – anbieten. |
Inhaltsverzeichnis
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: ZP 8/2024, S. 10 · ID: 50077555