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PatientenversorgungEuGH-Urteil zur Telemedizin: Was gilt bei grenzüberschreitender Versorgung?

Abo-Inhalt09.12.20254 Min. LesedauerVon RA, FA MedR und Zahnarzt Dr. Stefan Droste, LL. M., Kanzlei am Ärztehaus, Münster

| Der EuGH (Europäische Gerichtshof) stellt klar, dass telemedizinische Leistungen nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats zu erbringen sind, in dem der Dienstleister ansässig ist, nationale Vorschriften sind hingegen für solche grenzüberschreitenden telemedizinischen Leistungen nicht anwendbar (Urteil vom 11.09.2025, Az. C-115/24). |

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AUSGABE: ZP 12/2025, S. 7 · ID: 50624646

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