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Apr. 2025

BerufsrechtEinteilung zum Notfalldienst bei Betrieb von (mehreren) Zweigpraxen

Abo-Inhalt11.04.20254812 Min. LesedauerVon RA, FA MedR und Zahnarzt Dr. Stefan Droste, LL. M., Kanzlei am Ärztehaus, Münster

| Die Heranziehung zum Notfalldienst am Standort einer nicht im Kammerbezirk gelegenen Zweigpraxis muss nicht zwingend faktormindernd bei der Einteilung zum Notfalldienst der Hauptpraxis berücksichtigt werden (Oberverwaltungsgericht [OVG] NRW, Urteil vom 03.09.2024, Az. 13 A 2243/21). |

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AUSGABE: ZP 4/2025, S. 5 · ID: 50367793

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