SchadenersatzVersehentliche Erwähnung von Ex-Mitarbeiterin in Werbeflyer ist kein Schaden im Sinne der DSGVO
| Das Ansprechen auf die Namensnennung in einem Flyer reicht allein für die Annahme eines immateriellen Schadens nicht aus, sondern stellt eine bloße Unannehmlichkeit dar (Landesarbeitsgericht [LAG] Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.08.2024, Az. 5 SLa 66/24). |
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AUSGABE: ZP 4/2025, S. 9 · ID: 50367790