„Fake-Werbung“Prüfpflichten eines Hostproviders
| Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Hostprovider – hier Meta – muss nach einem Hinweis auf einen rechtsverletzenden Post auf der Social-Media-Plattform Facebook auch ohne weitere Hinweise sinngleiche Inhalte sperren. Sinngleich sind etwa Beiträge mit identischem Text und Bild, aber abweichender Gestaltung (Auflösung, Größe/Zuschnitt, Verwendung von Farbfiltern, Einfassung), bloßer Änderung typografischer Zeichen oder Hinzufügung von Elementen, etwa sog. Captions, die den Aussagegehalt nicht verändern. |
Das war geschehen
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AUSGABE: WCR 8/2025, S. 0 · ID: 50474227