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HausrechtHausverbot gegen Anwohnerin eines Supermarkts rechtmäßig

Abo-Inhalt22.07.202523 Min. Lesedauer IWW

| Eine 77-jährige Frau, die über einer Supermarktfiliale wohnt, tätigte dort ihre Einkäufe bis zu einem Hausverbot Anfang des Jahres 2024 durch die Filialleitung. Sie behauptet, das Hausverbot sei nach einer Beschwerde ihrerseits ohne ersichtlichen Grund erteilt worden. Sie sei gesundheitlich stark eingeschränkt und nicht in der Lage, längere Strecken zurückzulegen und daher auf die Filiale angewiesen. Ohne ein Betreten des Supermarkts sei ihr eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben verwehrt. Das Amtsgericht (AG) München wies ihre Klage ab. |

Wiederholtes Fehlverhalten

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AUSGABE: WCR 8/2025, S. 0 · ID: 50474186

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