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SchadenersatzFeststellungsinteresse beim Unfall mit Leasingfahrzeug

Abo-Inhalt18.03.20251 Min. Lesedauer IWW

| Auch wenn noch unklar ist, ob die Ansprüche wegen der Reparaturkosten dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer zustehen, ergibt sich dessen schützenswertes Interesse an einer Feststellungsklage aus dem zu erwartenden Ausfallschaden während der Reparatur. So entschied es das Landgericht (LG) Halle. Denn das Gutachten weise vier Arbeitstage für die Reparatur aus. |

Haftung dem Grunde nach sollte geklärt werden

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AUSGABE: WCR 4/2025, S. 0 · ID: 50351643

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