GebäudeenergiegesetzFenstereinbau: Schadenersatz durch Energieberatungsfirma wegen Falschberatung
| Das Landgericht (LG) Berlin II hat eine Energieberatungsfirma zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von rund 6.000 Euro wegen einer Falschberatung verurteilt. Aufgrund der Falschberatung habe der Kläger – ein Verbraucher – Fenster und Dachfenster mit zu hohen Wärmedurchgangskoeffizienten einbauen lassen, die daher nicht förderfähig seien. |
Förderleistungen beantragt – Bundesamt lehnt ab
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AUSGABE: WCR 8/2025, S. 0 · ID: 50474165