AlkoholfahrtenBehörde darf auch das Führen eines Fahrrads untersagen
| Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarlouis hat entschieden: Die Fahrerlaubnisbehörde darf im Einzelfall auf Grundlage der Fahrerlaubnis-Verordnung (hier: § 3 FeV) die Untersagung aussprechen, mit erlaubnisfreien Fahrzeugen – dazu zählen etwa Fahrräder und E-Scooter – am Straßenverkehr teilzunehmen. |
Kläger mehrfach alkoholisiert im Straßenverkehr aufgegriffen
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AUSGABE: WCR 8/2025, S. 0 · ID: 50474216