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VermittlerrechtÜberblick: Finfluencer und Versicherungen: Was sie dürfen und was sie nicht dürfen

Abo-Inhalt20.01.202611 Min. LesedauerVon Dr. Peter Loibl, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) bei der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G., Dortmund

Finfluencer sind in den gängigen sozialen Medien allgegenwärtig. Dort erklären und bewerten sie Finanzprodukte. Häufig geben sie – ausdrücklich oder zwischen den Zeilen – Empfehlungen, ob sich ein bestimmtes Produkt lohnt. Hier stellt sich die Frage, inwieweit und unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen sie dies überhaupt dürfen – insbesondere, wenn sie in manchen Fällen (offen oder verdeckt) als Vertriebspartner der Produktgeber auftreten. VVP gibt Ihnen einen Überblick.

Finfluencer.jpg (Bild: © Midjourney)
Bild: © Midjourney

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AUSGABE: VVP 2/2026, S. 5 · ID: 50634577

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