ArbeitsentgeltNachträgliche Lohnsteuerpauschalierung führt nicht zur Beitragspflicht in der Sozialversicherung
| Sind die anlässlich einer Jubiläumsveranstaltung erzielten Einnahmen nach § 40 Abs. 2 EStG dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen, wenn sie erst nach dem 28.02. des Folgejahres nachträglich pauschal besteuert werden? Nein, sagt das LSG Niedersachsen-Bremen und liefert gute Argumente. Das letzte Wort hat allerdings das BSG. |
Streit um korrigierte Lohnsteueranmeldung nach 28.02. des Folgejahres
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AUSGABE: VVP 10/2022, S. 19 · ID: 48481546