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KodierungWas ist eine „angeborene Infektion“? LSG erteilt Auslegung des Krankenhauses eine Absage

Abo-Inhalt18.02.20252501 Min. LesedauerVon RA Malte Brinkmann, armedis Rechtsanwälte, Seesen

| Seit einigen Jahren streiten Geburtskliniken und Kostenträger über die Auslegung des Begriffs „angeborene Infektion“. Denn das Vorliegen einer solchen ist Voraussetzung für die Kodierung des ICD-Codes P37.9. Nun hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen entschieden: Eine Infektion ist „angeboren“ im Sinne des ICD-Codes P37.9, wenn sie nachweislich bei Vollendung der Geburt bereits vorhanden war. Eine Neugeboreneninfektion binnen der ersten 72 Lebensstunden dagegen rechtfertigt die Kodierung des ICD-Codes P37.9 nicht. Ist der Infektionszeitpunkt eines Neugeborenen unklar, ist der ICD-Kode P39.9 zu kodieren (Urteil vom 19.11.2024, Az. L 16 KR 485/23). Gegen das Urteil hat der Krankenhausträger Revision zum Bundessozialgericht (BSG) eingelegt (Az. B 1 KR 39/24 R). |

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AUSGABE: CB 5/2025, S. 18 · ID: 50291444

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