Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. CB ChefärzteBrief
  3. Ambulante Behandlung nicht vom Chefarzt erbracht – darf eine Wahlleistung berechnet werden?

CBChefärzteBrief

WahlleistungenAmbulante Behandlung nicht vom Chefarzt erbracht – darf eine Wahlleistung berechnet werden?

Abo-Inhalt24.03.20254499 Min. Lesedauer IWW

| Frage: „In unsere ambulante Sprechstunde (keine gesonderte Privatsprechstunde des Chefarztes) kommen privat versicherte Patienten, die ambulant behandelt werden. Die Abrechnung dieser Fälle erfolgt unter Vorgaben der GOÄ (ggf. mit Steigerungen bis zum 3,5-fachen Satz mit entsprechender Begründung) durch den Krankenhausträger mit Nennung der Fachabteilung und des Chefarztes. Die Behandlung wird dabei nicht vom Chefarzt persönlich erbracht, sondern von einem Facharzt der Fachabteilung. Dürfen wir die ärztliche Untersuchung bei PKV-Patienten trotzdem nach der GOÄ abrechnen? Und wie ist die Sachlage, wenn eine eigene ambulante Chefarztsprechstunde/Privatambulanz eingerichtet ist? Muss der Chefarzt dann persönlich behandeln?“ |

Antwort: Der Chefarzt kann in einer Privatambulanz/Privatsprechstunde nach GOÄ abrechnen, vorausgesetzt, dass hierfür dienstvertraglich im Rahmen der Nebentätigkeit ein direktes Liquidationsrecht besteht. Ist dies nicht der Fall, kann der Krankenhausträger die ambulanten Leistungen nach GOÄ gegenüber den Privatpatienten abrechnen. Anders als im stationären Bereich gibt es hier keine verschärften Bestimmungen hinsichtlich der persönlichen Leistungserbringung (z. B. Wahlarzt oder ständiger ärztlicher Vertreter). So sind auch unter Aufsicht und fachlicher Weisung des Chefarztes erbrachte Leistungen in der Ambulanz stets berechnungsfähig (§ 4 Abs. 2 GOÄ). Auch aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ([BGH], Urteil vom 20.09.1988, Az. VI ZR 296/87) wird deutlich, dass eine höchstpersönliche Leistungserbringung durch den Chefarzt in der Ambulanz nicht erforderlich ist und die Leistungen an nachgeordnete Ärzte delegierbar sind.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: CB 5/2025, S. 2 · ID: 50357562

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte