PersonalmanagementLAG Berlin-Brandenburg erlaubt Kündigung trotz Elternzeit
| Rechtlich heikel ist es immer, Mitarbeitern in Elternzeit zu kündigen. Dass es doch gehen kann, zeigt eine Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg zu einer während der Elternzeit aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochenen Kündigung. |
Begründet hat das LAG seine Entscheidung damit, dass der ursprüngliche Arbeitsplatz der Mitarbeiterin durch eine zulässige unternehmerische Entscheidung weggefallen sei. Daher habe die Arbeitgeberin nach der Zustimmung des Integrationsamts der Mitarbeiterin auch während der Elternzeit kündigen dürfen (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.07.2022, Az. 16 Sa 1750/21, Abruf-Nr. 230160).
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AUSGABE: VVP 10/2022, S. 1 · ID: 48500679