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ArbeitgeberleistungenKönnen Mitarbeitern in Elternzeit steuerfreie Bezüge weitergewährt werden?

Abo-Inhalt03.12.20252 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

Ein VVP-Leser fragt: Wir gewähren unseren Mitarbeitern steuerfreie Bezüge, wie z. B. monatliche Tankgutscheine im Wert von bis zu 50 Euro oder Zuschüsse zur Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten. Was passiert, wenn sich der Mitarbeiter in die Elternzeit verabschiedet und keine Arbeitsleistung erbringt? Können wir die steuerfreien Bezüge weitergewähren – oder sind diese nun steuerpflichtig?

Steuerfreie Bezüge können weitergewährt werden

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AUSGABE: VVP 2/2026, S. 18 · ID: 50645970

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