Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. VVP Versicherungsvermittlung professionell
  3. Finanzverwaltung rudert bei Zusätzlichkeit zurück – Lohnformwechsel bis 2019 doch zulässig

ArbeitgeberleistungenFinanzverwaltung rudert bei Zusätzlichkeit zurück – Lohnformwechsel bis 2019 doch zulässig

Top-BeitragAbo-Inhalt02.03.20222592 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Der Lohnformwechsel war bis zur Einführung des § 8 Abs. 4 EStG durch das JStG 2020 ein beliebtes und schließlich vom BFH abgesegnetes Instrument, den Nettolohn zu optimieren. Auf Basis des BMF-Schreibens vom 05.02.2020 hat die Finanzverwaltung das ab dem 01.01.2020 geltende Gesetz aber im Wesentlichen auch rückwirkend in offenen Fällen angewendet. Jetzt ist sie zurückgerudert, indem sie bis zum 31.12.2019 bei der steuerzahlerfreundlichen BFH-Rechtsprechung bleibt. VVP bringt Sie auf den Stand. |

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: VVP 3/2022, S. 21 · ID: 47966746

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte