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März 2022

BetriebsschließungsversicherungBGH: Keine Ansprüche aus ZBSV 08 bei Corona-bedingten Betriebsschließungen

Abo-Inhalt02.03.20222903 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt René Simonides, Dipl.-Jur. (Univ.), Fachanwalt für Verkehrsrecht, Dr. Heinicke, Eggebrecht & Partner mbB, München

| Im Streit um den Versicherungsschutz bei corona-bedingten Betriebsschließungen hat der BGH eine Grundsatzentscheidung gefällt. Er hat entschieden, dass einem Versicherungsnehmer (VN) keine Ansprüche wegen einer im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie erfolgten Schließung der von ihm betriebenen Gaststätte zustehen. Konkret ging es um einen Fall, dem die „Zusatzbedingungen für die Versicherung von Betrieben gegen Schäden aufgrund behördlicher Anordnung nach dem Infektionsschutzgesetz (Betriebsschließung) 2008 (ZBSV 08)“ zugrunde lagen. |

Nicht nur „intrinsische“ Gefahren versichert

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AUSGABE: VVP 3/2022, S. 24 · ID: 47983312

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