Gesetzliche UnfallversicherungDrei neue Berufskrankheiten können anerkannt werden
| Mit der Sechsten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV, Abruf-Nr. 248117) sind drei neue Krankheiten in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen worden. |
Die neuen Berufskrankheiten folgen den Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und gelten seit 01.04.2025:
- Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung
- Gonarthrose bei professionellen Fußballspielern
- Chronische obstruktive Bronchitis einschl. Emphysem durch langjährige Einwirkung von Quarzstaub
- Berufskrankheiten in Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) zusammengefasst → iww.de/s12518
AUSGABE: VVP 6/2025, S. 2 · ID: 50418080