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Gesetzliche UnfallversicherungDrei neue Berufskrankheiten können anerkannt werden

Leseprobe15.05.20256102 Min. Lesedauer IWW

| Mit der Sechsten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV, Abruf-Nr. 248117) sind drei neue Krankheiten in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen worden. |

Die neuen Berufskrankheiten folgen den Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und gelten seit 01.04.2025:

  • Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung
  • Gonarthrose bei professionellen Fußballspielern
  • Chronische obstruktive Bronchitis einschl. Emphysem durch langjährige Einwirkung von Quarzstaub
Weiterführender Hinweis
  • Berufskrankheiten in Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) zusammengefasst → iww.de/s12518

AUSGABE: VVP 6/2025, S. 2 · ID: 50418080

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