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Juni 2023

VersicherungsrechtBelehrungsfehler bei Ausübung des Widerspruchsrechts

17.04.20234625 Min. Lesedauer IWW

| Die Ausübung des Widerspruchsrechts gemäß § 5a Abs. 1 S. 1 VVG a. F. (hier: Fassung vom 13.07.2001) verstößt nach Ansicht des BGH gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn ein geringfügiger Belehrungsfehler vorliegt, durch den dem Versicherungsnehmer nicht die Möglichkeit genommen wird, sein Widerspruchsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben. |

Im Urteilsfall bestand der Fehler darin, dass die Belehrung im Begleitschreiben auf ein Recht zum schriftlichen Widerspruch hinwies, obwohl nach § 5a Abs. 1 S. 1 VVG in der ab 01.08.2001 gültigen Fassung ein Widerspruch in Textform genügte. Aus der unrichtigen Information über die Form der Widerspruchserklärung ergibt sich aber kein fortbestehendes Widerspruchsrecht des VN, so der BGH mit Verweis auf die Rechtsprechung des EuGH (BGH, Urteil vom 15.02.2023, Az. IV ZR 353/21, Abruf-Nr. 233810).

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AUSGABE: VVP 6/2023, S. 2 · ID: 49323548

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