Lebensversicherung Verschenken einer Todesfall-Leistung an Dritte kann am Widerruf durch die Erben scheitern
| Verschenkt der Versicherungsnehmer (VN) die Todesfall-Leistung aus seiner Lebensversicherung, kann dies zum Risiko für den Beschenkten werden. Je nach Gestaltung kann die Schenkung am Widerruf der Erben nämlich scheitern. Das zeigt ein Urteil des LG Frankenthal. |
Bestimmung der Bezugsberechtigung ohne Information des Dritten
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AUSGABE: VVP 6/2023, S. 24 · ID: 49249119