UnfallversicherungVR muss nicht darauf hinweisen, dass der Anspruch bei Fristversäumnis verloren geht
| Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass eine ausreichende Belehrung gem. § 186 S. 1 VVG über die einzuhaltenden Fristen keinen zusätzlichen Hinweis darauf enthalten muss, dass der Versicherte seinen Anspruch bei Fristversäumung verliert. |
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AUSGABE: VK 7/2025, S. 117 · ID: 50422181