ProzessrechtVortragslast des VN zur endgültigen Deckungsklärung
| Wünscht ein VN in einem Deckungsprozess bei einer Schadensversicherung bereits die endgültige Klärung, ob der VR Deckung gewähren muss, kann – anders als sonst in einem vorweggenommenen Deckungsprozess – dafür nicht lediglich der vom Geschädigten behauptete Sachverhalt zugrunde gelegt werden. |
Nach einer Entscheidung des OLG Bremen muss er vielmehr die Deckungsvoraussetzungen vollständig vortragen und ggf. aufklären (14.2.25, 3 U 13/24, Abruf-Nr. 247997).
AUSGABE: VK 7/2025, S. 109 · ID: 50463328