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Juli 2025

ProzessrechtVortragslast des VN zur endgültigen Deckungsklärung

Leseprobe30.06.20257135 Min. Lesedauer IWW

| Wünscht ein VN in einem Deckungsprozess bei einer Schadensversicherung bereits die endgültige Klärung, ob der VR Deckung gewähren muss, kann – anders als sonst in einem vorweggenommenen Deckungsprozess – dafür nicht lediglich der vom Geschädigten behauptete Sachverhalt zugrunde gelegt werden. |

Nach einer Entscheidung des OLG Bremen muss er vielmehr die Deckungsvoraussetzungen vollständig vortragen und ggf. aufklären (14.2.25, 3 U 13/24, Abruf-Nr. 247997).

AUSGABE: VK 7/2025, S. 109 · ID: 50463328

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