VertragsrechtAusschluss eines Haftungsrisikos im Planervertrag: Wann eine Klausel keine AGB ist
Sie kennen die Situation: Das Grundstück ist schwierig, die Gemeinde hat schon früh Bedenken, das Bauvorhaben ist politisch oder städtebaulich heikel. Trotzdem soll weitergeplant werden. In solchen Fällen stellt sich schnell die Frage, wer am Ende das Risiko trägt, wenn die Genehmigung nicht kommt oder später wieder aufgehoben wird. Kann man das Risiko mit der Vertragsklausel „Das Genehmigungsrisiko trägt der Auftraggeber“ auf diesen wirksam abwälzen? Mit dieser Frage hat sich das OLG München befasst – und sie im konkreten Fall sogar bejaht.
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AUSGABE: PBP 4/2026, S. 20 · ID: 50789038