BerufsunfähigkeitsversicherungVR haftet für Steuerschaden bei verzögert gezahlter BUZ-Rente
Wenn sich der Berufsunfähigkeits-VR mit der Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente im Verzug befindet, hat der VN einen Anspruch auf Ersatz der durch die kumulierte Auszahlung mehrerer Renten entstehenden höheren Einkommensteuer (Progressionsschaden).
So entschied es das LG Kleve (10.7.25, 6 O 1/22, Abruf-Nr. 251889). Die Kammer stellte fest, dass sich der VR mit der Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente in Verzug befand. Die Erhebung der Leistungsklage steht gem. § 286 Abs. 1 S. 2 BGB der Mahnung gleich. Es entsteht durch die kumulierte Zahlung von Berufsunfähigkeitsrenten für mehrere Jahre auch ein kausaler Schaden, insbesondere, weil § 34 EStG für die Zahlung von Berufsunfähigkeitsrenten für mehrere Jahre keine Ermäßigungsmöglichkeit vorsieht.
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AUSGABE: VK 2/2026, S. 22 · ID: 50683205


