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RechtsschutzversicherungSchadenersatzpflicht des Verteidigers nach Nichterfüllung von Vorgaben der RSV?

Abo-Inhalt13.02.20262 Min. LesedauerVon RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Leer/Augsburg

Oft schlagen Rechtsschutz-VR Verteidigern bestimmte Sachverständige vor. Diese arbeiten meist für sehr niedrige Honorare. In der Praxis sind deren Gutachten häufig nur eingeschränkt verwertbar und qualitativ deutlich schwächer als die von frei beauftragten Sachverständigen. Daher folgen Verteidiger diesen „Empfehlungen“ meist nicht. Das kann zu Streit um den Ersatz der entstandenen Kosten führen.

Sachverhalt und Entscheidungsgründe

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AUSGABE: VK 2/2026, S. 31 · ID: 50635736

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