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BerufsunfähigkeitsversicherungGesundheitsfragen im Antragsformular müssen eng ausgelegt werden

Abo-Inhalt13.02.20262 Min. LesedauerVon RA Tobias Strübing, Fachanwalt für Versicherungsrecht, und RA Norman Wirth, Wirth-Rechtsanwälte, Berlin

Das OLG Hamm setzt enge Maßstäbe an die Auslegung von Gesundheitsfragen sowie an die formelle Wirksamkeit von Rücktritt und Anfechtung durch den Berufsunfähigkeitsversicherer. Vor dem Hintergrund hat es einen BU-Versicherer zur rückwirkenden Zahlung einer Rente in Höhe von über 60.000 EUR und zur Beitragsbefreiung verurteilt.

1. Um diese Streitfragen ging es vor Gericht

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AUSGABE: VK 2/2026, S. 34 · ID: 50645896

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