Kfz-KaskoversicherungFeststellungsinteresse bei Streit um Höhe der Entschädigung
| In der Kaskoversicherung ist das Feststellungsinteresse auch bei Streit um die Höhe der Entschädigung jedenfalls dann zu bejahen, wenn die Versicherungsbedingungen ein Sachverständigenverfahren zur Streitbeilegung vorsehen. |
Hierauf wies das OLG Dresden hin (30.3.21, 4 U 773/20, Abruf-Nr. 226969). Es machte deutlich, dass zwar in der Regel eine mögliche Leistungsklage das Feststellungsinteresse einer Feststellungsklage ausschließe. Allerdings werde ein Feststellungsinteresse ausnahmsweise trotz möglicher Leistungsklage bejaht, wenn schon das Feststellungsurteil zu einer endgültigen Streitbeilegung führt, weil vom Beklagten erwartet werden kann, dass er auf das Feststellungsurteil hin leisten wird.
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AUSGABE: VK 2/2022, S. 20 · ID: 47922382