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Kfz-HaftpflichtversicherungDiese Grundsätze gelten beim Vorwurf einer Unfallmanipulation

Abo-Inhalt14.01.2022273 Min. Lesedauer IWW

| Bei bestimmten Fallgestaltungen weigern sich Haftpflicht-VR oft, den Schaden zu regulieren. Sie berufen sich auf eine Leistungsfreiheit wegen einer Unfallmanipulation. Der Beitrag zeigt, was in derartigen Fällen zu beachten ist. |

Es gilt der Grundsatz, dass ein von den Beteiligten unter Einschluss des Geschädigten vorsätzlich herbeigeführtes gestelltes bzw. manipuliertes Unfallgeschehen keine Ersatzpflicht des vermeintlichen Schädigers und seines Haftpflicht-VR auslöst (BGH BGHZ 71, 339).

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AUSGABE: VK 2/2022, S. 28 · ID: 47437486

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