GrundlagenDie Basics: Die Straf-Rechtsschutzversicherung
| Man könnte meinen, eine Straf-Rechtsschutzversicherung sei überflüssig. Wer plant schon als Berufsträger straffällig zu werden. Aber schneller als einem lieb ist, kann man sich dem Vorwurf einer fahrlässig begangenen Tat ausgesetzt sehen und wenn man bedenkt, dass selbst bei einem rechtskräftigen Freispruch die eigenen Kosten nicht vollständig (nämlich nur die nach RVG) erstattet werden, kommt man schnell zu dem Ergebnis, dass die Straf-Rechtsschutzversicherung eine essenzielle Absicherung darstellt. |
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AUSGABE: VK 2/2022, S. 30 · ID: 47373047