BerufsunfähigkeitsversicherungDas gilt zur Darlegungs- und Beweislast des VN bei einer streitigen depressiven Erkrankung
Bleibt die vom VN vorgetragene depressive Erkrankung zunächst strittig, stellt sich die Frage des prozessualen Vorgehens. Das OLG Karlsruhe erklärte es für falsch, mit einer medizinischen Begutachtung zu der behaupteten Erkrankung und einer hieraus abzuleitenden Berufsunfähigkeit zu beginnen. Der Beitrag zeigt anhand der Entscheidung auf, wie in solchen Fällen richtig vorzugehen ist.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Die Grundsätze der Darlegungs- und Beweislast
- 2. Erst muss das Berufsbild festgestellt werden
- 3. Darlegungs- und Beweisgrundsätze sind nicht beliebig
- 4. Voraussetzungen für eine Ausnahme
- 5. Ausnahme gilt nicht für behauptete Depression
- 6. Prozessuales Vorgehen bei einer depressiven Erkrankung
- 7. Nachweis des bisherigen Berufsbilds
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AUSGABE: VK 2/2026, S. 35 · ID: 50677894
