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ProzessrechtBerufung: Berücksichtigung mehrerer unabhängiger Erwägungen

16.09.20228800 Min. Lesedauer IWW

| Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung jede tragende Erwägung angreifen. |

Hierauf wies noch einmal der BGH hin (21.6.22, VI ZB 87/21, Abruf-Nr. 230504). Eigentlich ist das eine Selbstverständlichkeit. Sie kann aber offenbar im Eifer des Gefechts schon einmal übersehen werden.

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AUSGABE: VK 10/2022, S. 163 · ID: 48567112

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