ProzessrechtBerufung: Berücksichtigung mehrerer unabhängiger Erwägungen
| Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung jede tragende Erwägung angreifen. |
Hierauf wies noch einmal der BGH hin (21.6.22, VI ZB 87/21, Abruf-Nr. 230504). Eigentlich ist das eine Selbstverständlichkeit. Sie kann aber offenbar im Eifer des Gefechts schon einmal übersehen werden.
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AUSGABE: VK 10/2022, S. 163 · ID: 48567112
