Update zur Lieferketten-RegulatorikRegeln gelockert – Pflichten bleiben: Wie Unternehmen LkSG und CSDDD jetzt aktiv nachschärfen sollten
Es ist noch nicht lange her, da schien der Trend zu mehr unternehmerischen Pflichten zum Schutz der Menschenrechte und Umwelt unaufhaltsam. Die Anforderungen, die das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Unternehmen auferlegt, sollten durch die Umsetzung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) noch erheblich erweitert werden. In den letzten Monaten hat sich das Bild jedoch geändert. Die Bundesregierung hat eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, um das LkSG einzuschränken. Die EU hat die Regelungen der CSDDD entschärft. Auch wenn einige Änderungen noch nicht definitiv sind, ist es wichtig, Prozesse zu prüfen und Risiken neu zu bewerten.
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AUSGABE: PN 1/2026, S. 21 · ID: 50707272
