beA„Vollmachts-Falle“: Gläubiger müssen Papier-Vollmacht vorhalten
17.12.2021919 Min. Lesedauer IWW
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Hier ändert sich Wesentliches
| Auch wenn seit dem 1.1.22 die aktive Nutzungspflicht des beA gilt, kommt die klassische Papier-Vollmacht nicht aus der Mode. Außerdem sollten Anwälte und Inkassodienstleister wichtige Regelungen rund um die Vollmacht in der Zwangsvollstreckung kennen. |

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AUSGABE: VE 1/2022, S. 4 · ID: 47844678