VollstreckungspraxisPfÜB-Zustellungskosten: Antragspflicht oder Automatismus?
Ein Praxisfall zeigt neue Monierungstendenzen einzelner Vollstreckungsgerichte: Eine Leserin erhielt vom AG Oldenburg den Hinweis, dass die Mitvollstreckung der Zustellungskosten des PfÜB nur auf ausdrücklichen Antrag im Freifeld „Zusätzlich wird beantragt, …“ des Formulars nach Anlage 4 ZVFV erfolge. Eine Anordnung von Amts wegen im Beschlussentwurfsformular

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AUSGABE: VE 4/2026, S. 61 · ID: 50761036

