Weitere vollstreckbare AusfertigungKostenfestsetzung gegen Schuldner bei Verlust der Erstausfertigung?
| In der Praxis kommt es immer wieder zu folgender Situation: Der Gläubiger beantragt elektronisch einen PfÜB und versendet die Vollstreckungsunterlagen per Post an das Gericht. Die Vollstreckungsunterlagen gehen dabei verloren. Daraufhin beantragt der Gläubiger, eine weitere vollstreckbare Ausfertigung nach § 733 ZPO zu erteilen. Kann er sich die hierfür entstandenen Kosten gegen den Schuldner nach § 788 ZPO festsetzen lassen? |
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: VE 4/2023, S. 66 · ID: 49220020
