Titulierte Forderung Aufrechnung durch Schuldner möglich?
. 210652
| Mehrere Leser haben gefragt, ob der Schuldner gegen eine titulierte Forderung des Gläubigers aufrechnen kann. Hier ist eine Entscheidung des BGH aufschlussreich (25.6.19, II ZR 170/17, Abruf-Nr. 210692). |
Der BGH: Die Aufrechnung gegen eine durch Urteil titulierte Forderung unterliegt den Einschränkungen, denen sie unterläge, wenn sie im Wege der Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) eingewendet worden wäre. Ist eine zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung des Titelschuldners in entsprechender Anwendung von § 767 Abs. 2 ZPO präkludiert, wird sie so behandelt, als sei die Aufrechnung nie erklärt worden.
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AUSGABE: VE 9/2022, S. 159 · ID: 48502821