UmsatzsteuerVorsteuerabzug im Verein (Teil 2): Der anteilige Vorsteuerabzug und wie er sich errechnet
| Fast allen gemeinnützigen Organisationen ist gemein, dass sie sowohl unternehmerische als auch nichtunternehmerische Aktivitäten entfalten. Für Ausgaben, die in dem Kontext anfallen, möchte man gern den Vorsteuerabzug geltend machen. Das setzt aber voraus, dass diese Ausgaben mit steuerpflichtigen Einnahmen in Zusammenhang stehen. Weil das oft nur teilweise der Fall ist, ist häufig eben auch nur ein anteiliger Vorsteuerabzug möglich. VB erklärt Ihnen in diesem Beitrag, wie man Vorsteuern aufteilt und den Abzug (auch in Aufteilungsfallen) optimiert. |
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AUSGABE: VB 6/2024, S. 9 · ID: 50044715