Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. VB VereinsBrief
  3. Kostenerstattung für ein erweitertes Führungszeugnis ist kein Arbeitslohn

VBVereinsBrief
Juni 2024

LohnsteuerKostenerstattung für ein erweitertes Führungszeugnis ist kein Arbeitslohn

28.05.2024548 Min. Lesedauer IWW

| Vereine sind gehalten, von Mitarbeitern zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt ein erweitertes Führungszeugnis zu verlangen. Erstattet der Verein die Kosten dafür, führt das nicht zu – lohnsteuerpflichtigem – Arbeitslohn. Das entschied der BFH im Fall eines kirchlichen Arbeitgebers. |

Vorteile, die sich nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen, sind – so der BFH – kein Arbeitslohn. Sie haben keinen Arbeitslohncharakter, wenn sie ganz überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden und ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden kann. Die Einholung der erweiterten Führungszeugnisse durch die Arbeitnehmer erfolgte nach diesen Kriterien aufgrund einer Verpflichtung, die nur den Arbeitgeber traf. Durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasste, zu Lohn führende Zuwendungen erbringt der Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern nämlich regelmäßig nicht, wenn er ausschließlich eine eigene, insbesondere nicht gegenüber den Arbeitnehmern bestehende, Verpflichtung erfüllt (BFH, Urteil vom 08.02.2024, Az. VI R 10/22, Abruf-Nr. 241426).

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: VB 6/2024, S. 2 · ID: 50043467

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2024
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte