VereinsrechtNeu: Vorstand darf wesentliche Geschäftsführungsaufgaben nicht ohne Erlaubnis auslagern
| Überträgt der Vereinsvorstand einen wesentlichen Teil seiner Geschäftsführungsaufgaben entgeltlich an Dritte, müssen Satzung bzw. Mitgliederversammlung das ausdrücklich erlauben. Andernfalls können nicht nur die entsprechenden Verträge unwirksam sein, sondern es liegt auch ein Verstoß gegen das Ehrenamtlichkeitsgebot vor. Dass das Folgen für die Gemeinnützigkeit haben kann, lehrt eine Entscheidung des OLG Brandenburg. |
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AUSGABE: VB 5/2022, S. 18 · ID: 48236330
