VorstandDie Risiken der Vertretungsmacht: Wo setzt man Grenzen und wie kann man als Verein gestalten?
| Die Vertretungsmacht des Vorstands ist grundsätzlich unbeschränkt. Vereine setzen sich also einem gewissen Risiko aus, dass der Vorstand diese Vertretungsmacht missbraucht oder unangemessen weit auslegt. Vereinssatzungen sehen deswegen Kontrollmöglichkeiten (z. B. „Vier-Augen-Prinzip“) oder Beschränkungen der Vertretungsmacht vor. Das kann die Vorstandsarbeit aber wieder erheblich erschweren. Lernen Sie deshalb die gesetzlichen Grundlagen der Vertretungsmacht kennen und profitieren Sie von konkreten Empfehlungen zur Ausgestaltung in der Praxis. |
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AUSGABE: VB 5/2022, S. 14 · ID: 48256573