UmsatzsteuerKostenteilungsgemeinschaft: BFH erweitert Anwendungsbereich
| Auch Verwaltungsleistungen, die ein Verband für seine Mitglieder erbringt, können nach § 4 Nr. 29 UStG steuerbefreit sein. Wann das der Fall ist, hat der BFH entschieden. |
Hintergrund | § 4 Nr. 29 UStG ermöglicht es selbstständigen Personenzusammenschlüssen, unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit zu werden. Dazu müssen die Mitglieder nicht steuerbare, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten ausüben oder steuerfreie Leistungen erbringen. Die Leistungen des Zusammenschlusses müssen unmittelbar für die begünstigten Zwecke der Mitglieder verwendet werden, und es darf keine Wettbewerbsverzerrung entstehen.
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AUSGABE: VB 2/2025, S. 2 · ID: 50300666