UmsatzsteuerBFH begrenzt Steuerbefreiung im Sport: Das sind die Konsequenzen für die Praxis
| Sportvereine können sich nicht auf die Steuerfreiheit für Dienstleistungen im Bereich Sport nach Gemeinschaftsrecht berufen. Die eng gefasste Steuerbefreiung nach deutschem Recht verstößt nicht gegen EU-Recht. Das hat der BFH entschieden und ist damit der Vorgabe des EuGH gefolgt. Obwohl das Urteil über die Fachpresse hinaus für Schlagzeilen sorgte, bringt es für Sportvereine keine wesentlichen Änderungen. Erfahren Sie, warum das so ist und wie Sportvereine aktuell umsatzsteuerlich behandelt werden. |
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AUSGABE: VB 6/2022, S. 3 · ID: 48361316