VorstandSo lassen sich Vertretungsberechtigungen im Vorstand sinnvoll gestalten (Teil 2)
| Die Vertretungsmacht des Vorstands ist grundsätzlich unbeschränkt. Vereine setzen sich also einem gewissen Risiko aus, dass der Vorstand diese Vertretungsmacht missbraucht oder unangemessen weit auslegt. Im zweiten Teil unseres Beitrags geben wir Empfehlungen zur Ausgestaltung der entsprechenden Vertretungsregelungen. |
Inhaltsverzeichnis
- Persönliche Vertretungsbeschränkungen
- Selbstkontrahierungsverbot als Vertretungsbeschränkung
- Keine bedingte Vertretungsberechtigung im Außenverhältnis
- Sachliche Vertretungsbeschränkungen
- Betragsmäßige Vertretungsbeschränkungen
- Beschränkungen bei bestimmten Rechtsgeschäften
- Vertretungsregelungen bei Bankgeschäften
- Vertretungsbeschränkungen im Innenverhältnis regeln
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AUSGABE: VB 6/2022, S. 11 · ID: 48380625