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RegulierungspraxisWenn der Versicherer zweimal zahlt …

Abo-Inhalt21.01.20264 Min. LesedauerVon Christian Noe B. A., Göttingen

Vor dem LG Baden-Baden verlangte ein Kasko-VR überzahlte Kosten vom VN zurück. Das LG entschied: Weist ein VN seinen VR ausdrücklich zur Zahlung an einen Dritten an, ist dies ein Vermögensvorteil für den VN, der zurückgefordert werden kann. Das LG wertete auch die Zeitspanne eines rechtzeitigen Gerichtskostenvorschusses durch den VR.

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AUSGABE: VA 2/2026, S. 30 · ID: 50654392

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