OWI-RechtÜberlegungsfrist beim Bilden einer Rettungsgasse?
| Das OLG Oldenburg musste sich mit der Frage befassen, wie das Wort „sobald“ in § 11 Abs. 2 StVO aufzufassen ist. Danach ist eine Rettungsgasse zu bilden „sobald Fahrzeuge … mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden.“ Daraus könnte man den Schluss ziehen, dass der Verkehrsteilnehmer eine Überlegungsfrist hat, um die Rettungsgasse zu bilden. |
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AUSGABE: VA 12/2022, S. 218 · ID: 48649114