DrogenfahrtNochmals: Feststellungen bei der Drogenfahrt
| Der Nachweis einer drogenbedingten Fahrunsicherheit im Sinne von § 316 StGB kann nicht allein durch einen bestimmten Blutwirkstoffbefund geführt werden. |
1. BGH-Grundsatz: Es müssen weitere Beweisanzeichen vorliegen
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AUSGABE: VA 12/2022, S. 217 · ID: 48573327

