ProzessrechtEine unbedachte Äußerung des Gerichts kann die Besorgnis der Befangenheit begründen
| Ein in einem Verfahren mit dem Vorwurf der sexuellen Nötigung, Vergewaltigung pp. im Hinblick auf die Besorgnis der Befangenheit (§§ 24 ff. StPO) ergangener Beschluss kann auch in anderen Verfahren ggf. von Bedeutung sein. |
Sachverhalt
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AUSGABE: VA 12/2022, S. 220 · ID: 48649062