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Apr. 2024

ReparaturkostenPrüfbericht vor Reparaturauftrag: Gelten dann die Grundsätze des Werkstattrisikos nicht?

Abo-Inhalt13.03.2024382 Min. Lesedauer IWW

| Ist es ein neuer Versuch, die vom BGH hochgehaltenen Grundsätze des subjektbezogenen Schadenbegriffs in seiner Ausprägungsform des Werkstattrisikos nicht anwenden zu müssen? Oder beruht es nur auf rechtlich zweifelhafter Ansicht? Jedenfalls fiel das AG Stuttgart kürzlich mit folgendem Hinweis auf: „Nach vorläufiger Wertung des Gerichts dürften vorliegend die Grundsätze zum Werkstatt- und Prognoserisiko keine Anwendung finden. Von Beklagtenseite wurde vorgetragen, dass bereits vor Beauftragung der streitgegenständlichen Reparatur der Prüfbericht mit Abzugspositionen an die Klägerseite übersandt wurde. Insoweit wäre es nach vorläufiger Wertung des Gerichts Aufgabe der Klägerseite gewesen, sich vor Beauftragung der Reparatur mit diesen Einwendungen zu befassen. Bei streitigem Fortgang des Verfahrens müsste daher ein Sachverständigengutachten zur Höhe der Reparaturkosten eingeholt werden.“ |

1. Was ist davon zu halten?

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AUSGABE: VA 4/2024, S. 62 · ID: 49948688

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